Kein Werklohnanspruch bei Schwarzarbeitsabrede
In einem aktuellen Urteil vom 10.04.2014 ( VII ZR 241/14 ) hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Schwarzarbeitsverträge keine Zahlungsansprüche der Auftragnehmer begründen. Die Ausgangssituation: In seiner früheren Rechtsprechung aus den 1990er-Jahren ging der BGH noch von …