Verkehrsrecht: Wann ist einen Anwalt einzuschalten sinvoll?
Verkehrsrecht: Wann ist einen Anwalt einzuschalten sinvoll?

Verkehrsrecht: Wann ist einen Anwalt einzuschalten sinvoll?

Verkehrsrecht: Wann ist einen Anwalt einzuschalten sinvoll?

Auch bei scheinbar klarer Haftung Anwaltseinschaltung sinnvoll?

Sie sitzen im Auto, fahren auf eine Ampel zu, die auf Rotlicht umschaltet. Sie halten an, der „Hintermann“ ist kurz unkonzentriert und schon knallt es. Die Haftung klar! Soll man jetzt noch einen Anwalt bei der Abwicklung des Schadens einschalten?

Die Antwort ist ein deutliches „Ja“!
Die richtige Abwicklung von Verkehrsunfällen ist durchaus komplex, so dass derjenige, der damit nicht regelmäßig beschäftigt ist, schnell an seine Grenzen stößt. Etliche Entscheidungen sind kurzfristig zu treffen, wobei Fehler zu vermeiden sind:

  • Arbeite ich mit einem Kostenvoranschlag oder hat ein Sachverständigengutachten für mich Vorteile?
  • Darf ich überhaupt bei jeder Schadenshöhe einen Sachverständigen beauftragen?
  • Was ist ein Minderwert, wann kommt dieser in Betracht und wie weise ich diesen nach?
  • Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen ( was nicht immer der Fall ist ) oder agiere ich besser mit  Nutzungsausfall? Was ist bei der Mietwagenanmietung zu beachten?
  • Kann mich die gegnerische Versicherung ( was aktuell gerne gemacht wird ) in jedem Fall an eine freie Werkstatt weiter verweisen?
  • Gilt beim wirtschaftlichen Totalschaden das → Restwertangebot aus meinem Gutachten oder das Restwertangebot der gegnerischen Versicherung?
  • Wie hoch ist das mir zustehende Schmerzensgeld?
  • In welchem Verhältnis stehen Arbeitsunfähigkeit und Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall?

Die vorstehende Aufzählung ist nur eine unvollständige Übersicht über die Fragen, die mit der Schadensabwicklung bei einem Verkehrsunfall auf den Geschädigten zukommen können. Hier sollte ein Rechtsanwalt Sie unterstützen!

Daher gehören die Kosten einer anwaltlichen Unterstützung, soweit der Unfallgegner haftet, grundsätzlich immer zum ersatzfähigen Schaden.

Lassen Sie sich auch von Versicherern eine Anwaltshinzuziehung nicht ausreden.
Die Unterstützung ist nach einem Unfall Ihr gutes Recht!

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