
Führerscheinentzug und Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller/eScooter:
E-Roller/eScooter sehen wie ein Roller und damit wie ein beliebtes Kinderspielzeug aus. Dies führt dazu, dass sie häufig als Fahrzeuge nicht ernst genommen werden und daher häufig auch unter Alkoholeinfluss gefahren werden.
Die Trunkenheit im Verkehr ist gemäß § 316 StGB strafbar. Die Tathandlung ist das Fü...
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