
Entgeltfortzahlungsgesetz
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz sind alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. ( vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 18. Aufl., § 98, Rdnr. 94 ).
Dauert die Arbeitsunfä...
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