
Mietrechtliche Betriebskostenabrechnung im Wohnungseigentum
Meistens vereinbaren die Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht, dass der Mieter neben der Grundmiete die Betriebskosten zu tragen hat. Sind hierbei monatliche Vorauszahlungen durch den Mieter vereinbart, hat der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen.
Gemäß der Sät...
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