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	<title>Arbeitsvertrag - Fußball Archive &#8211; Kanzlei Joachim Kerner Dortmund</title>
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		<title>Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden</title>
		<link>https://rechtsanwalt-kerner.de/2018/01/bundesarbeitsgericht-arbeitsvertraege-von-fussball-profis-duerfen-befristet-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Kerner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jan 2018 17:06:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sportrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag - Fußball]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht: Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden Mit Urteil vom 16.01.2018 &#8211; 7 AZR 312/16 – hat das Bundesarbeitsgericht in dritter und damit letzter Instanz entschieden, dass im Profifußball &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-kerner.de/2018/01/bundesarbeitsgericht-arbeitsvertraege-von-fussball-profis-duerfen-befristet-werden/">Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwalt-kerner.de">Kanzlei Joachim Kerner Dortmund</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht:</p>
<h2>Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden</h2>
<p><span style="font-size: 14pt;">Mit Urteil vom 16.01.2018 &#8211; <strong>7 AZR 312/16</strong> – hat das <strong>Bundesarbeitsgericht</strong> in dritter und damit letzter Instanz entschieden, dass im <strong>Profifußball</strong> der Abschluss <strong>befristeter Arbeitsverträge</strong> mit <strong>Spielern</strong> <strong>zulässig</strong> ist. Damit ist den <strong>Vereinen</strong> des deutschen <strong>Profifußballs</strong> ein Zusammenbruch des gängigen Arbeitsvertragssystems mit ihren Spielern erspart geblieben und damit auch erhebliche Wettbewerbsnachteile im Verhältnis zu den anderen Profivereinen des internationalen <strong>Fußballs</strong>.</span></p>
<h3><span style="font-size: 14pt;"><u>Der Fall:</u> </span></h3>
<p><span style="font-size: 14pt;">Der Torhüter Heinz Müller spielte beim <strong>Fußballbundesligisten</strong> FSV Mainz 05. Nachdem zunächst ein auf 3 Jahre <strong>befristeter Vertrag</strong> geschlossen wurde, wurde im Sommer 2012 ein neuer <strong>Zweijahresvertrag</strong> geschlossen, der von den Mainzern im Sommer 2014 dann nicht mehr verlängert wurde. Nun klagte der Spieler auf <strong>Feststellung des Fortbestandes</strong> seines Arbeitsverhältnisses als <strong>unbefristetes</strong> Arbeitsverhältnis. Das <strong>Arbeitsgericht</strong> Mainz gab der Klage des Spielers in 1. Instanz statt.</span></p>
<h3>Befristung</h3>
<p><span style="font-size: 14pt;">Eine <strong>Befristung von Arbeitsverträgen</strong> könne nur nach Maßgabe des <strong>§</strong> <strong>14 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBfG )</strong> erfolgen. Die Möglichkeit einer <strong>sachgrundlosen</strong> Befristung nach <strong>§ 14 Abs. 2 TzBfG</strong> komme wegen der zeitlichen Höchstgrenze von 2 Jahren vorliegend nicht in Betracht. Damit müsse ein <strong>Sachgrund</strong> für eine Befristung vorliegen. Die E<strong>igenart der Arbeitsleistung</strong> als Profifußballer rechtfertige im Sinne dieser Vorschrift aber keine <strong>Befristung</strong> des Vertrages.</span></p>
<p><span style="font-size: 14pt;">Der FSV Mainz 05 ging in Berufung und hatte mit dieser vor dem <strong>LAG</strong> Rheinland-Pfalz Erfolg. Dieses ging im Gegensatz zum Arbeitsgericht Mainz von der <strong>Zulässigkeit</strong> des Abschlusses <strong>befristeter Arbeitsverträge</strong> im Profifußball aus.</span></p>
<p><span style="font-size: 14pt;">Das letzte Wort in dritter Instanz hatte nun das <strong>Bundesarbeitsgericht</strong>. Die Befristung des Arbeitsvertrags sei wegen der <strong>Eigenart der</strong> <strong>Arbeitsleistung</strong> nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG</strong></a> gerechtfertigt und insofern wirksam. Nach dieser Vorschrift liegt ein <strong>sachlicher Grund</strong> für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vor, wenn die <strong>Eigenart der Arbeitsleistung</strong> die Befristung rechtfertigt.</span></p>
<p><span style="font-size: 14pt;">Hierzu führt das <strong>BAG</strong> nun aus, dass im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft <strong>sportliche Höchstleistungen</strong> erwartet und geschuldet würden, die <strong>dieser nur für eine begrenzte Zeit</strong> erbringen könne. Dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der <strong>Befristung</strong> des Arbeitsverhältnisses begründe.</span></p>
<h3><strong><span style="font-size: 14pt;"><u>Fazit:</u></span></strong></h3>
<p><span style="font-size: 14pt;">Mit dem Schlusswort des <strong>BAG</strong> steht nun endgültig fest, dass <strong>befristete Spielerverträge</strong> im <strong>Profifußball</strong> durch einen <strong>sachlichen</strong> <strong>Grund</strong> im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG <strong>gerechtfertigt</strong> und damit zulässig sind. Eine andere Entscheidung hätte dazu geführt, dass die <strong>Profivereine</strong> in kürzester Zeit riesige Kader mit Spielern mit unbefristeten Arbeitsverträgen gehabt hätten, die wiederum von Seiten der Vereine wegen der Anwendung des <strong>Kündigungsschutzgesetzes</strong> n<strong>icht so ohne weiteres kündbar gewesen wären. Folge wäre die Explosion der Personaletats</strong> der Vereine, <strong>schlechteste</strong> <strong>Trainingsbedingungen</strong> für die Spieler wegen überdimensionierter Kader und<strong> fehlende Einsatzzeiten</strong> für einen Großteil der Spieler gewesen. Das Urteil ist damit nicht nur rechtlich überzeugend, sondern darüber hinaus sowohl für Vereine als auch Spieler eine gute</span> Entscheidung.</p>
<p>Siehe auch: <a title="Mindestlohn und Sportvereine Sportler" href="https://rechtsanwalt-kerner.de/2015/01/mindestlohn-und-sportvereine-sportler/">Mindestlohn Sportvereine Sportler</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-kerner.de/2018/01/bundesarbeitsgericht-arbeitsvertraege-von-fussball-profis-duerfen-befristet-werden/">Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwalt-kerner.de">Kanzlei Joachim Kerner Dortmund</a>.</p>
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