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	<title>fristlos Archive &#8211; Kanzlei Joachim Kerner Dortmund</title>
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		<title>Diebstahl kann fristlose verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen</title>
		<link>https://rechtsanwalt-kerner.de/2021/02/diebstahl-von-desinfektionsmittel-kann-fristlose-kuendigung-rechtfertigen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Kerner]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2021 15:58:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer war seit 2004, also seit immerhin 16 Jahren, bei einem Paketzustellunternehmen angestellt. Zu seinen Aufgaben gehörte u.a. das Be- und Entladen sowie das Waschen der &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3><u>Der Sachverhalt:</u></h3>
<h5>Ein Arbeitnehmer war seit 2004, also seit immerhin 16 Jahren, bei einem <strong>Paketzustellunternehmen</strong> angestellt. Zu seinen Aufgaben gehörte u.a. das Be- und Entladen sowie das Waschen der Firmenfahrzeuge.</h5>
<p>Da im Unternehmen zum Zeitpunkt der ersten <strong>Coronawelle</strong> im <strong>März 2020</strong> bereits mehrfach <strong>Desinfektionsmittel</strong> aus den Waschräumen entwendet worden waren, hatte der <strong>Arbeitgeber</strong> im Sanitärbereich <strong>Aushänge</strong> angebracht, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass das Mitnehmen von Desinfektionsmitteln eine <strong>fristlose Kündigung</strong> und eine <strong>Anzeige</strong> nach sich ziehen werde. Gleichzeitig war der <strong>Werksschutz</strong> mit <strong>stichprobenartigen Kontrollen</strong> von ausfahrenden Fahrzeugen beauftragt. Hierbei wurde beim späteren Kläger am 23.03.2020 gegen 07:50 Uhr<strong> im Kofferraum des Privatfahrzeuges</strong> u.a. eine Plastikflasche mit <strong>1 Liter Desinfektionsmittel</strong> mit einem ungefähren seinerzeitigen <strong>Wert von 40,- €</strong> gefunden. Der<strong> Arbeitgeber</strong> kündigte dem <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>fristlos</strong> wogegen sich dieser <strong>zunächst erfolglos</strong> beim zuständigen<strong> Arbeitsgericht</strong> mit einer <strong>Kündigungsschutzklage</strong> wehrte. Gegen das Klage abweisende Urteil des Arbeitsgerichts wendete sich der Arbeitnehmer mit seiner <strong>Berufung</strong> zum <strong>Landesarbeitsgericht</strong> <strong>Düsseldorf</strong>.</p>
<h3><u>Die Entscheidung: </u></h3>
<h5><u></u>Mit <strong>Urteil</strong> vom <strong>14.01.2021</strong> (→<a href="https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/14_01_2021_/index.php" target="_blank" rel="noopener"> <strong>5 Sa 483/20</strong></a> ) wies auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die <strong>Berufung und damit die Klage zurück</strong>. Eine Revision wurde nicht zugelassen.</h5>
<p>Bei dem vorstehend dargestellten Sachverhalt liege ein<strong> wichtiger Grund</strong> für den Ausspruch einer <strong>fristlosen</strong> <strong>Kündigung</strong> vor. Trotz der langen Beschäftigungszeit sei der Ausspruch einer<strong> vorherigen Abmahnung</strong> nicht erforderlich. Trotz des Vorliegens einer<strong> Pandemie</strong>, bei der <strong>Desinfektionsmittel</strong> häufig <strong>Mangelware</strong> seien, und in Kenntnis, dass auch der Arbeitgeber mit <strong>Versorgungsengpässen</strong> zu kämpfen habe, habe der Kläger eine <strong>nicht geringe Menge</strong> Desinfektionsmittel entwendet und habe damit auch <strong>in Kauf</strong> genommen, dass seine <strong>Kollegen leer ausgingen</strong>. Angesichts dieser Situation habe dem Kläger klar sein müssen, dass er mit seinem Verhalten sein<strong> Arbeitsverhältnis gefährde</strong>. Auch die erforderliche <strong>Interessenabwägung</strong> falle angesichts dieser Umstände zu Lasten des Klägers aus.</p>
<p><u>Fazit:</u> Einmal mehr zeigt sich, dass in schwierigen Zeiten auch im Rahmen eines <strong>Arbeitsverhältnisses</strong> <strong>Solidarität vor Eigennutz</strong> geht und diesen Grundsätzen widersprechendes Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur <strong>fristlosen Beendigung</strong> eines auch langanhaltenden Arbeitsverhältnisses führen kann.</p>
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