Reform des Verkehrszentralregisters?
Reform des Verkehrszentralregisters?

Reform des Verkehrszentralregisters?

Punkte Reform

Am 28. Februar 2012 ist Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer mit Reformplänen zum bisherigen Verkehrszentralregister in Flensburg an die Öffentlichkeit getreten. Das Presseecho und die öffentliche Aufregung waren recht groß. Die Frage bleibt, was genau an Änderungen ist im Gespräch?

Neben der Änderung von Begrifflichkeiten, so soll aus dem Verkehrszentralregister ein Fahreignungsregister werden, soll das Punktesystem einfacher und übersichtlicher werden. Es soll vier Stufen geben, die farblich unterlegt sind, damit jeder das System versteht.

Stufe 1 ( grün ): 1-3 Punkte; es erfolgt eine Vormerkung ohne weitere Maßnahmen

Stufe 2 ( gelb ): 4-5 Punkte; es erfolgt eine Ermahnung nebst Info über das Fahreignungs-bewertungssystem

Stufe 3 ( rot ): 6-7 Punkte;Verwarnung + Anordnung Fahreignungsseminar

Stufe 4 ( schwarz ): 8 oder mehr Punkte; Entziehung der Fahrerlaubnis

Durch dass Fahreignungsseminar sollen keine Punkte abgebaut werden. Überhaupt sieht das geplante System keinen Punkteabbau vor. Dafür soll es in der Summe bei Vergehen aber auch weniger Punkte geben, so dass man nicht so schnell in den gefährlichen Bereich käme. Es soll bei Vergehen nur noch zwischen einem “schweren Verstoß” und einem “besonders schweren Verstoß” unterschieden werden. Beim schweren Verstoß soll es einen Punkt geben, beim besonders schweren Verstoß zwei Punkte.

Bisherige Ordnungswidrigkeiten mit 1 bis 4 Punkten und ohne Regelfahrverbot sollen der Kategorie schwerer Verstoß mit 1 Punkt zugeordnet werden, sowie Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und Regelfahrverbot sowie alle Straftaten mit bis zu 7 Punkten sollen der Kategorie besonders schwerer Verstoß mit 2 Punkten zugeordnet werden.

Das aktuell gültige Verkehrszentralregister ist sowohl für Juristen als auch juristische Laien im Hinblick auf den Punktestand deshalb oft nur schwer zu durchschauen, weil Tilgungshemmungen und Überliegefristen teilweise komplizierte Berechnungen erforderlich machen. Auch dies soll sich im neuen System ändern. Es sollen feste Tilgungsfristen von mindesten 2 Jahren und 6 Monaten bzw. höchsten 10 Jahren gelten. Wenn während des Laufs dieser Fristen ein neuer Verstoß hinzu kommt, soll dies die Tilgung bereits eingetragener Verstöße nicht mehr beeinflussen. Jeder Verstoß soll für sich behandelt und getilgt werden.

Sollte das neue Fahreignungsregister tatsächlich in Kraft treten, was laut Politik frühestens ab 2014 geplant ist, werden die Punkte aus dem Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister zu übertragen sein, wobei wegen der unterschiedlichen Systeme natürlich eine Umrechnung erforderlich sein wird. Hierzu gibt es natürlich auch bereits einen Vorschlag, der an dieser Stelle nicht komplett wieder gegeben werden soll, weil ja auch noch fraglich ist, ob dieser Vorschlag so wirklich 1:1 umgesetzt wird. Nur beispielhaft sei erwähnt, dass dieser Vorschlag eine Umwandlung von 1-3 Punkten im Verkehrszentralregister in 1 Punkt im Fahreignungsregister vorsieht. 11-13 Punkte sollen zu 5 Punkten umgewandelt werden und 16-17 Punkte in 7 Punkte.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das hier dargestellte Fahreignungssystem noch nicht geltendes Recht ist, sondern eine reine verkehrspolitische Diskussion. Diese Diskussion ist allerdings doch schon so konkret, dass ich eine zusammenfassende Darstellung für lohnenswert gehalten habe, um Sie auch über für unseren Alltag sehr relevante rechtspolitische Themen zu informieren.